Rechtsprechung
VG Dresden, 18.06.2004 - 5 K 1331/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,63440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10
Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule …
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2005, 2 BS 219/05 ). - VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10
Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule …
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2005, 2 BS 219/05 ). - VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe …
Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]). - VG Dresden, 26.07.2005 - 5 K 1269/05 Hierbei sind unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG die Gesichtspunkte, die für eine sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes sprechen, abzuwägen mit den Nachteilen, die der Antragstellerin im Falle des Sofortvollzuges drohen (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 18.06,2004, 5 K 1331/04, Juris, Rechtsprechung der Länder; SächsOVG, Beschl. v. 26.06.2000, 2 BS 117/00).