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   VG Dresden, 18.06.2004 - 5 K 1331/04   

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VG Dresden, 18.06.2004 - 5 K 1331/04 (https://dejure.org/2004,63440)
VG Dresden, Entscheidung vom 18.06.2004 - 5 K 1331/04 (https://dejure.org/2004,63440)
VG Dresden, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 5 K 1331/04 (https://dejure.org/2004,63440)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Dresden, 04.08.2010 - 5 L 350/10

    Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2005, 2 BS 219/05 ).
  • VG Dresden, 29.07.2010 - 5 L 291/10

    Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um die Teilaufhebung der Mittelschule

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]; SächsOVG, Beschl. v. 26.8.2005, 2 BS 219/05 ).
  • VG Dresden, 28.07.2010 - 5 L 333/10

    Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung der Klassenstufe

    Sind die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache bei summarischer Prüfung als offen einzustufen, ist die Entscheidung im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund einer Folgen- und Güterabwägung zwischen den betroffenen Interessen der Antragstellerin an der vorläufigen Suspendierung des Verwaltungsaktes und dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung vorzunehmen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.6.2000, 2 BS 117/00; VG Dresden, Beschl. v. 18.6.2004, 5 K 1331/04, [...]).
  • VG Dresden, 26.07.2005 - 5 K 1269/05
    Hierbei sind unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG die Gesichtspunkte, die für eine sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes sprechen, abzuwägen mit den Nachteilen, die der Antragstellerin im Falle des Sofortvollzuges drohen (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 18.06,2004, 5 K 1331/04, Juris, Rechtsprechung der Länder; SächsOVG, Beschl. v. 26.06.2000, 2 BS 117/00).
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